Hallo ihr Lieben,
seit Montag, dem 16. August, gilt in Baden-Württemberg die 3G-Regel. Kunden, die weder genesen noch geimpft sind, müssen deswegen unabhängig von der Inzidenz einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.
Weiterhin gilt ebenfalls das Tragen einer Medizinischen- oder FFP2 Maske während der gesamten Dienstleistung.
Bleibt gesund!
Eure Sarah 😘